Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Art Testament, bei dem eine Person bei voller Geschäftsfähigkeit verfügt, dass bestimmte medizinische Handlungen unterlassen werden sollen, wenn sie das Bewusstsein verloren hat und nicht mehr kommunizieren kann und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Man unterscheidet:

1) verbindliche Patientenverfügung: der Arzt ist an den Inhalt der PV gebunden
2) beachtliche Patientenverfügung: es liegt im Ermessen des Arztes, wie weit er den Inhalt der PV beachtet

Eine verbindliche PV liegt vor, wenn alle Vorgaben einer PV erfüllt sind und die PV von einem Rechtsanwalt bestätigt wurde. Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, so liegt automatisch nur eine beachtliche PV vor.
Gültigkeitsdauer:
8 Jahre, danach automatische Umwandlung einer verbindlichen PV in eine beachtliche, sofern nicht vorher eine Erneuerung stattgefunden hat.

Kosten: 150,00 €  pro angefangene halbe Stunde